Zumindest in Deutschland ist der Gesetzgeber mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Oktober 2017 gefordert, bis Ende 2018 eine Neuregelung zu schaffen, in die ein drittes Geschlecht neben "männlich" und "weiblich" aufgenommen wird. Im Gespräch sind dabei Bezeichnungen wie "inter" und "divers".